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Visum Russland / Russland Visum
Einreisebestimmungen der Spomer GmbH - Ihrem Visumspezialisten für Russland und die übrigen ehemaligen GUS-Staaten!
 

 

Allgemeine Informationen:

Die Einreise in die Russische Föderation (RF) kann nur mit einem gültigen Visum erfolgen, das in einer Konsularvertretung der Russischen Föderation beantragt werden kann. An der Grenze werden keine Visa ausgestellt.

Für Bürger aus Drittländern ist grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich (sofern Sie dazu fragen haben, nehmen sie bitte telefonisch Kontakt zu uns auf: Spomer GmbH / 02224-94680).

Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt (keine Gruppenvisa) und gilt für einen in der Einladung bzw. Reisebestätigung bestimmten Termin (keine Tagesvisa) und für festgelegte Ortschaften.
Es werden nicht gleichzeitig zwei Visa für einen Pass ausgestellt.

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Arten von Visa

1. Es gibt folgende Arten von Visa für Geschäftsreisen bzw. Dienstreisen:

  • einmalige Reise (max. Aufenthaltsdauer 90 Tage)
  • zweimalige Reise (max. Aufenthaltsdauer insgesamt 90 Tage)
  • mehreremalige Reise (max. Gültigkeit 3 / 6 / 12 Monate mit einer max. Aufenthaltsdauer von 180 Tage pro Reise).

Hinweis:
Visa fur mehrere Reisen werden nur aufgrund einer Original-Einladung des Russischen Aussenministeriums (oder seiner Regionalvertretungen) bzw. des Russischen Innenministeriums (oder seiner Regionalvertretung – PWS- oder UWIR-Behörde) oder per Telex (elektronische Befürwortung des russischen Aussenministeriums) ausgestellt. Sofern Sie dazu Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf (Tel. 02224/94680).

2. Es gibt folgende Arten von Touristenvisa:

  • einmalige Einreise (max. Aufenthaltsdauer: 30 Tage)
  • zweimalige Einreise (max. Aufenthaltsdauer: insgesamt 30 Tage)

3. Es gibt folgende Arten von Transitvisa:

  • einmalige Einreise (max. Aufenthaltsdauer: 3 bis 5 Tage mit Zug oder Auto)
  • zweimalige Einreise (max. Aufenthaltsdauer: insgesamt 6 Tage mit Flugzeug oder bis max. 10 Tage mit Zug oder Auto).

    Hinweis:
    Es gelten Sonderbestimmungen bei der Beantragung eines Transitvisums.


4. Es gibt nur eine Art von Privatvisa:

  • einfache Einreise (max. Aufenthaltsdauer: 90 Tage)

    Hinweis:
    Visa für private Reisen werden NUR auf Grund einer Einladung im Original (keine Faxkopie) ausgestellt.
 
 

Visabeantragung

Die Visabeantragung kann persönlich oder per Post eingereicht werden.

Folgende Unterlagen sind dabei immer vorzulegen (unvollständige Unterlagen und nicht vollständig ausgefüllte Visaanträge können nicht bearbeitet werden):

  • Ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumsantrag.
    Alle Fragen des Visumantrages sind richtig und vollständig zu beantworten.
    Für amerikanische Staatsbürger ist zusätzlich spezielles Visumsformular auszufüllen.
  • Reiseversicherungsnachweis, sowie ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefülltes und persönlich unterschriebenes Krankenversicherungskartenformular, in dem der Name eines für Russland gültigen Krankenversicherungsinstituts eingetragen sein soll. Die Daten des Versicherungskartenformulars müssen mit den Daten des Visaantrags übereinstimmen.
  • Der Original-Reisepass (keine Passkopien) oder Kinderausweis. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein. Außerdem muss der Pass bzw. Kinderausweis über mindestens 2 leere Seiten zwecks Einklebens des Visums verfügen.
  • Ein Paßbild im Format 3x4 cm.
  • Eine Einladung oder Reisebestätigung (sofern vorhanden).

Je nach Art des beantragten Visums sind u.U. weitere Unterlagen vorzulegen (siehe unten "Besonderheiten der einzelnen Visatypen").

Hinweis:
Bei Bus-, PKW- oder Motorradreisen ist ein entsprechender Vermerk im Visumantrag sowie in der Einladung erforderlich: unbedingt Kennzeichen, Modell und Farbe des Kraftfahrzeuges angeben. Diese Angaben werden in das Visum übertragen. Für mitreisende Kinder, die im Paß der Eltern eingetragen sind, ist ein entsprechender Vermerk im Visumantrag sowie in der Einladung jenes Elternteils, in dessen Visum das Kind eingetragen wird, nötig.
Achtung:
Im Reisepaß der Eltern, in dem ein Kind eingetragen ist, muss ab einem Kindesalter von 4 Jahren ein Passfoto des Kindes eingeklebt sein. Bitte beachten Sie, dass Kinder ab 14 Jahren ein eigenes Visum benötigen.

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Besonderheiten der einzelnen Visatypen:

1. Für Geschäftsreisen bzw. Dienstreisen wird zur Visabeantragung eine vom russischen Aussenministerium, seiner entsprechenden regionalen Vertretungen oder den Behörden des russischen Innenministeriums (UWIR, PWS) ausgestellte förmliche Einladung benötigt. Dieses Verfahren gilt generell für alle Städte und Regionen Russlands, in denen es solche Vertretungen des Aussenministeriums gibt.

Die Einladung ist von Vertretern russischer Firmen, Institutionen oder Organisationen bzw. anderer Einrichtungen bei der Konsularverwaltung des Aussenministeriums der Russischen Föderation oder bei den Vertretungen des Aussenministeriums in den Regionen für die einzuladenden Personen mit einem gesonderten Formular zu beantragen (dazu benötigt Ihr Partner in Russland Passkopien der einzuladenden Personen). Nur aufgrund dieses Antrags wird eine entsprechende Einladung auf einem speziellen Formular mit Kopfbogen mit Stempel und Unterschrift ausgestellt, welches dann dem ausländischen Besucher von seinem russischen Partner für die Visabeantragung zugeleitet werden muss.

Hinweis:
Einladungen mit Reisezwecken wie Studienaufenthalt, Kultur- oder Schüleraustausch, humanitäre bzw. karitative Hilfe usw. müssen in jedem konkreten Fall aufgrund einer vom Aussenministerium der Russischen Föderation oder seiner Vertretung erteilten Einladung beantragt werden. Im folgenden finden Sie Informationen über den Jugend- bzw. Schüleraustausch zwischen Rußland und Deutschland.

Für Schüler- bzw. Jugendaustausch wird zur Visabeantragung eine vom russischen Aussenministerium, seiner entsprechenden regionalen Vertretung (siehe die Liste anbei) oder den Behörden des russischen Innenministeriums (UWIR, PWS) ausgestellte förmliche Einladung benötigt.

Es kann auch zur Visaerteilung eine Einladung der entsprechenden russischen Institutionen oder Organisationen vorgelegt werden. Diese Einladung (mit dem Briefkopf der Organisation) muss folgende Angaben beinhalten:

  • Familienname, Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum des Reisenden
  • genaue Ein– und Ausreisetermine
  • genaue Reiseroute
  • Datum, Stempel und Unterschrift des Leiters oder Geschäftsführers der einladenden Organisation
Eine Visaerteilung für Schüler- bzw. Jugendaustausch ist nur für eine Dauer von bis zu 90 Tagen möglich. Solche Einladungen werden entweder im Original oder als gut lesbare Faxkopien akzeptiert. Beim Schüleraustausch sind neben den Jugendlichen auch Begleitpersonen von Visagebühren befreit (bei Gruppe von bis zu 10 Jugendlichen - 1 Erwachsener; bei Gruppe von 10 bis 20 Jugendlichen – 2 Erwachsene, usw.).

Beim Jugendaustausch werden die Reisenden von Visagebühren befreit, wenn sie Teilnehmer am Programm der jugendpolitischen Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation sind (auf Grundlage des Abkommens zwischen der Regierung der BRD und der Regierung der UdSSR über den Jugendaustausch vom 13. Juni 1989, sowie auf Grundlage des Protokolls der Jahressitzung des Gemischten Deutsch-Russischen Jugendrates). Von deutscher Seite wird hierüber den Teilnehmern eine entsprechende Bescheinigung erteilt, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Bundesverwaltungsamt, den Obersten Landesjugendbehörden oder den kommunalen Jugendämtern ausgestellt werden kann.

Beim Schüler- bzw. Jugendaustausch ist es wichtig, dass in der Einladung die Formulierung "Jugendkontakte" ("молодежные связи") als Zweck der Reise angegeben wird.

In allen anderen Fällen kann die Frage über die gebührenfreie bzw. gebührenpflichtige Visaerteilung erst nach Vorlage der Einladung geklärt werden. Wenn in der Einladung kein Sondervermerk "gebührenfrei" enthalten ist, behält sich das Generalkonsulat das Recht vor, die Konsulargebühren ohne weitere Erläuterungen zu erheben.

Für die anderen Ortschaften und Regionen der Russischen Föderation, in denen es keine Vertretung des Aussenministeriums gibt, genügt eine Einladung der entsprechenden russischen Firma, Institution, Organisation oder anderen Einrichtung. Die Einladung (mit dem Briefkopf der Firma) wird als Originalschreiben oder gut lesbare Faxkopie akzeptiert. Diese Einladung muss folgende Angaben beinhalten:
  • Familienname, Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum des Reisenden
  • genaue Ein- und Ausreisedaten (max. bis 90 Tage)
  • genaue Reiseroute
  • Datum, Stempel und Unterschrift des Leiters oder Geschäftsführers der einladenden Organisation

Die Einladung muss mit einer Unterschrift eines verantwortlichen Beamten und mit einem Wappensiegel der Verwaltung für Außenbeziehungen der Gebietsadministration oder mit einem Wappensiegel der Verwaltung für Visa und Registrationen der Hauptverwaltung des Inneren (UWIR/PWS) und mit einer Unterschrift eines verantwortlichen Beamten beglaubigt sein.

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2. Für Touristen (auch Individualreisende) ist eine Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters mit folgenden Angaben erforderlich:

  1. Nummer der Reisebestätigung mit der Schreibmaschine oder typographisch lesbar angegeben
  2. Art des beantragten Visums (ein- oder zweimaliges Visum)
  3. Staatsangehörigkeit
  4. Ein- und Ausreisedaten für Rußland (Aufenthaltsdauer max. 30 Tage)
  5. Name und Vorname des ausländischen Bürgers, an den die Bestätigung gerichtet ist
  6. Gebursdatum bzw. Ort und Geschlecht des ausländischen Bürgers
  7. Passnummer des ausländischen Bürgers
  8. Zweck der Reise (Tourist, Autotourist, Tourist mit bestimmten Zwecken, Jagd-Tourist)
  9. Reiseziel und Aufenthaltsort
  10. Adresse des Reiseveranstalters und sein Berechnungsnummer nach der Liste der touristischen Organisationen, die Reisen für Rußland оrganisieren
  11. zusätzliche Angaben


Eine solche Reisebestätigung muss von einem bevollmächtigten Mitarbeiter der Reiseveranstalters unterschrieben und mit einem Stempel dieses Reiseveranstalters versiegelt werden.
Weiterhin muß eine Reisebestätigung des deutschen Reisebüros oder Reiseveranstalters vorgelegt werden.
Wiederholen Sie die wichtigsten Angaben im Visumantrag mit genauer Beschreibung der Reiseroute (was bei Bus- und kombinierten Reisen sehr wichtig ist, weil ein Spezialvermerk im Visum einzuholen ist).
Für individuelle Reisen mit dem PKW/Wohnmobil/Motorrad auf den freigegebenen Strecken und für Reisen mit der Transsibirischen Eisenbahn ist ebenso die o.g. Reisebestätigung erforderlich.
Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden!

Bei touristischen Gruppenreisen muss zusätzlich eine Gruppenliste beigefügt werden, in der die einzelnen Teilnehmer in numerischer Reihenfolge mit Namen, Vornamen, Geburtsdaten, Paßnummern und Nationalitäten aufzuführen sind. Weiterhin sind Reisedaten, Reiseroute, Reiseart sowie ggf. Grenzübergangsstellen zu vermerken. Diese Gruppenliste muss vom russischen Partner-Reiseveranstalter mit Ref.-Nr., Datum, Stempel und Unterschrift bestätigt werden und den übrigen zur Visabeantragung benötigten Unterlagen beigefügt werden. Reisepässe und Visaanträge sind entsprechend der Gruppenliste jeweils durchnumeriert und in getrennten Stapeln gebunden einzureichen.

Hinweis:
Die Touristen-Visa sind spätestens 2 Arbeitstage vor der geplanten Abreise zu beantragen.

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3. Ein Transitvisum muss folgendermassen beantragt werden:
  • Eine Kopie des ausgefüllten Visumantrages.
  • Eine Kopie des Visums für das Drittland.

Hinweise:
Sofern Sie kein Visum für die Reise in das Drittland benötigen (z.B. als deutscher Staatsbürger in die baltischen Staaten) fügen Sie bitte eine Reisebestätigung für das Drittland mit der Gruppenliste bei, auf der die einzelnen Teilnehmer in numerischer Reihenfolge mit Namen, Vornamen, Geburtsdaten, Paßnummern und Nationalitäten aufgeführt sind. Weiterhin sind Reisedaten, Reiseroute, Reiseart sowie ggf. Grenzübergangsstellen zu vermerken. Falls ein Aufenthalt von mehr als 72 Stunden vorgesehen ist, muss ein Touristen- oder Geschäftsvisum beantragt werden.

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4. Ein Privatvisum wird nur aufgrund einer förmlichen Einladung erteilt, die im Original vorzulegen ist. Diese Einladung wird von russischen Staatsbürgern bei den örtlichen UWIR- bzw. PWS-Behörden eingeholt. Geben Sie bitte Ihre genaue Ein- bzw. Ausreisedaten im Visumantrag und die Reiseart (Flugzeug, PKW, Motorrad u.s.w.) an.

Hinweise:
Visa für private Reisen werden nur aufgrund einer Einladung im Original (keine Faxkopie) ausgestellt.
Wenn das Kind ohne Eltern (mit einer begleitenden Person) oder mit einem Elternteil nach Russland reist, müssen die Eltern beim einem deutschen Notar eine Erklärung bzw. Vollmacht abgeben, daß Sie damit einverstanden sind, daß ihr Kind Deutschland für den jeweiligen Zeitraum verlässt.

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Krankenversicherung

Ab 01.07.1999 gilt eine neue Regelung der russischen Regierung über die Visaerteilung. Gemäß dieser Regelung müssen deutsche Staatsbürger zusammen mit einem Visumantrag einen Auslandsreise-Krankenversicherungsschein (als Kopie) vorlegen. Wenn Sie die Versicherung bislang noch nicht abgeschlossen haben, kann diese bei uns beantragt werden.

Der Jahresbeitrag (für 365 Tage) für mehrmalige Reisen von bis zu insgesamt 42 Tagen Aufenthalt beträgt pro Person für unter 65-jährige 15 €, für über 65-jährige 27 €. Alternativ können Sie auch eine Jahresfamilienversicherung abschließen, bei der der Preis für Urlaubsreisen von bis zu 45 Tagen 32 € und bei Reisen von bis zu 31 Tagen 24 € beträgt.

Als Familie gelten max. 2 Erwachsene bis zum Alter von 65 Jahren und 3 mitreisende Kinder bis zum Alter von 17 Jahren. Die Versicherungsbedingungen werden den Kunden mit dem Reisepass ausgehändigt. Die Abrechnung erfolgt per gesondertem Ausweis in unseren Rechnungen.
Bitte legen Sie das ausgefüllte Versicherungskartenformular bei.

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Beantragung per Post

Visaanträge können auch per Post eingereicht werden, wobei sich die Bearbeitungszeit durch den Postweg um ca. 3 bis 4 Tage verlängert.

Für eine postalische Beantragung eines Visums sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. ein ausreichend frankierter Rückumschlag mit Ihrer Anschrift und Ihrer Telefonnummer
    Wir empfehlen die sichere Rücksendung als „Einwurf-Einschreiben“, was zur Zeit 3,04 € kostet. Bitte beachten, Sie, dass eine Verkürzung des Postwegs durch einen entsprechend teureren Tarif möglich ist.
  2. Verrechnungsscheck oder abgestempelter Einzahlungsbeleg des Überweisungsformulars (keine Kopie).

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Visagebühren

Die Visagebühren entsprechend der Tabelle beinhalten die Visumsbearbeitungsgebühr sowie die Konsulargebühr. Für nicht-deutsche Staatsbürger aus den unten in der Liste genannten Ländern werden zusätzlich Konsulargebühren erhoben. Ob in Ihrem Fall eine zusätzliche Konsulargebühr erhoben wird, entnehmen Sie dieser Übersicht. Für deutsche Staatsbürger werden keine zusätzlichen Konsulargebühren erhoben - bei den Preisen handelt es sich in diesem Fall um den Endpreis inklusive Mehrwertsteuern.

Art des Visums

Visadauer in Tagen

Preis nach Bearbeitungszeit* / EUR

ab 10 Tage*

5 bis 9 Tage*

1 bis 4 Tage*

Touristikvisum -
1-malige Einreise

bis 30

60

    66

101

Touristikvisum -
2-malige Einreise über Baltikum

bis 30

60

    66

101

Touristik-Gruppe ab 21 Personen -
1-malige Einreise

bis 15

Preise auf Anfrage.

Touristik-Gruppe ab 21 Personen -
2-malige Einreise

bis 15

Preise auf Anfrage.

Privatvisum mit Einladung -
1-malige Einreise

90

57

    60

95

Geschäftsvisum ohne Einladung -
1-malige Einreise

30

105/20AT

125/18AT

135/17АТ

160/12АТ

225/2 AT

Geschäftsvisum ohne Einladung -
2-malige Einreise

30

115/20AT

145/18AT

150/17АТ

165/12АТ

255/2 AT

Geschäftsvisum ohne Einladung -
1-malige Einreise

90

115/20AT

145/18AT

150/17АТ

175/12АТ

260/2 AT

Geschäftsvisum ohne Einladung -
2-malige Einreise

90

130/20AT

150/18AT

155/17АТ

185/12АТ

285/2 AT

Geschäftsvisum ohne Einladung -
mehrmalige Einreise

90

190/26AT

-

195/20АТ

220/15АТ

285/8 AT

Geschäftsvisum mit Einladung -
1-malige Einreise

90

57

-

-

60

95

Geschäftsvisum mit Einladung -
2-malige Einreise

90

57

-

-

60

95

Geschäftsvisum mit Einladung -
mehrmalige Einreise

90

57

-

-

60

95

Geschäftsvisum ohne Einladung -
6 Monate

180

215/26AT

-

220/20 AT

285/15AT

380/8 AT

Geschäftsvisum mit Einladung -
6 Monate

180

57

-

-

60

95

Geschäftsvisum ohne Einladung -
1 Jahr

360

220/26AT

-

240/20AT

345/15AT

465/8 AT

Geschäftsvisum mit Einladung -
1 Jahr

360

57

-

-

60

95

Einreisevisum mit Einladung

x

57

-

-

60

95

Transitvisum:

1-malig

3

57

-

-

60

95

2-malig

6

57

-

-

60

95

Abkürzungen: AT = Arbeitstage

Hinweise:
Bei postalischer Beantragung muß zusätzlich mindestens 1 Woche für den Postweg berücksichtigt werden.
Achtung: Bei der Beantragung des Geschäftsvisums ohne Einladung wird jeder Kunde persönlich durch das Aussenministerium geprüft. Daher ist grundsätzlich mit einer Verzögerung zu rechnen.

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Bezahlung

Sie können die Bezahlung für unsere Dienstleistungen entweder in Bar bei Abholung, durch Verrechnungsscheck oder durch Vorweisen eines abgestempelten original Einzahlungsbelegs des Überweisungsformulars vornehmen.

Unsere Bankverbindung lautet:


Kontonr.: 136408
SSK Bad Honnef
BLZ 380 512 90


Hinweise:
Es werden keine Ablichtungen bzw. Kopien von Einzahlungsbelegen akzeptiert!
Wenn Ihre Bank keine Überweisungsbeleg ausstellt, lassen Sie bitte eine Kopie machen und die Bezahlung mit einem Originalstempel bestätigen.

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Wichtige Hinweise

Beachten Sie bitte folgendes:
Eine Expressbeantragung kann nicht in jedem Fall durchgeführt werden. In bestimmten Fällen gilt die Mindestfrist von 10 Tagen (zuzüglich Postweg).
Überprüfen Sie die Visa sofort nach Erhalt und nicht erst vor dem Abflug (Geburtsdatum, Paßnummer), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu können. Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein. Die Vorlage gefälschter Unterlagen führt zu einem möglicherweise unbefristeten Verbot der Einreise nach Rußland.
Spomer GmbH trägt keine Haftung für Nebenkosten, die durch Nichtausstellung eines Visums entstehen.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Einreise nach Rußland trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben.

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Informationen zur Anmeldung in der Russischen Föderation

Entsprechend den Gesetzen der R.F. müssen Sie sich innerhalb von drei Arbeitstagen nach der Ankunft am Reiseziel registrieren lassen. Die Anmeldung wird im Hotel, oder sofern Sie nicht im Hotel wohnen, im örtlichen UVIR durchgeführt. Für die Registrierung ist eine Gebühren zu entrichten. Die an der Grenze erhaltene Migrationkarte muss dabei vorgelegt werden.
Achtung: Die in der Migrationkarte angekreuzte Visaart muß mit der Eintragung im Visum übereinstimmen!

Die Firma „Spomer GmbH“ haftet nicht für Ihren Grenzübergang und für Ihre Anmeldung in der Russischen Föderation.

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Konsulargebühren (gelten ab 30.06.2004)

 
An das Konsulat zu zahlende steuerfreie Gebühren (alle Angaben in Euro, gültig ab 30.06.2004):

ART DES VISUMS

Visumsbearbeitungsgebühren (in €uro) je nach Bearbeitungszeit:

ab 10 Tagen

1 bis 3 Tagen

Visum für Geschäfts-, Privat- und Transitreisen

35

     
70
Visum für Geschäfts- und Transitreisen zweifach
35
     
70
Einreisevisum (gilt nur für die Einreise)
35
     
70
Touristenvisum
35
     
70
Touristenvisum zweifach
35
     
70
Touristenvisa für Gruppen (ab 21 Personen)
25
     
70
Dauervisum (bis 3 Monate)
35
     
70
Dauervisum (bis 6 Monate)
35
     
70
Dauervisum (bis 12 Monate)
35
     
70

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Für die Staatsbürger der folgender Länder gelten die unten angegebenen zusätzlichen Konsulargebühren (alle Angaben in Euro, gültig ab 01.02.2007):

LÄNDER

CODE

GESCHÄFTS- und PRIVATVISUM

TOURISTEN-
VISUM

TRANSIT-
VISUM

DAUER-
VISUM

1x 2x 1x 2x 1x 2x

 

 

 

 

 

 

 

Estland

EST

5

10

2,5

10

2,5

5

10

Georgien

GEO

5

10

2,5

10

2,5

5

10

Lettland

LVA

10

10

2,5

10

2,5

5

10

Litauen

LTU

10

10

2,5

10

2,5

5

10

Polen POL 15 25 15 25 25 50 60

Turkmenistan

TKM

5

5

2,5

2,5

5

5

10

Alle übrigen Länder, sofern diese nicht in der unteren Tabelle genannt sind!

 

25

50

25

50

25

50

120

 
Für die Staatsbürger folgender Länder werden keine zusätzlichen Konsulargebühren erhoben:

 

LAND

CODE

 

 

LAND

CODE

             

1.

Algerien

DZA

 

12.

Kambodscha

KHM

2.

Ägypten

EGY

 

13.

Kanada

CAN

3.

Angola

AGO

 

14.

Kuba

CUB

4.

Bangladesh

BGD

 

15.

Mali

MLI

5.

Deutschland

D

 

16.

Neuseeland

NZL

6.

Finland

FIN

 

17.

Pakistan

PAK

7.

Indien

IND

 

18.

Syrien

SYR

8.

Irak

IRQ

 

19.

Türkei

TUR

9.

Iran

IRN

 

20.

USA

 

10.

Italien

ITA

 

21.

Vietnam

VNM

11.

Japan

JPN

 

     
 
Für die folgenden Städte und Gebiete gelten nur die Einladungen des Russischen Aussenministeriums:

Archangelsk

Gebiet Archangelsk

Barnaul

Gebiete Altaj, Tomsk

Birobidshan

Jüdisches autonomes Gebiet

Chabarowsk

Gebiete Chabarowsk, Amur, Kamtschatka

Ekaterinburg

Gebiete Swerdlowskij, Perm

Ishewsk

die Republik Udmurtija

Joschkar-Ola

die Republik Mari-El

Jushno-Sachalinsk

Gebiet Sachalin

Kaliningrad

Gebiet Kaliningrad

Krasnodar

Gebiet Krasnodar

Krasnojarsk

Gebiet Krasnojarsk

Machatschkala

die Republik Dagestan

Majkop

die Republik Adygeja

Moskau

Gebiet Moskau

Murmansk

Gebiet Murmansk

Nachodka

Nachodka

Nishnij Nowgorod

Gebiet Nishnij Nowgorod, Kirowskij Gebiet, die Republik Mordowija

Petrosawodsk

die Republik Karelien

Pskov

Gebiet Pskow

Samara

Gebiete Samara, Pensa, Uljanowsk

Sotsch

Sotschi

St.Petersburg

Gebiete Leningrad, Nowgorod

Syktywkar

die Republik Komi

Tscheboksary

die Republik Tschuwaschija

Tschita

Gebiet Tschita, Aginskij Burjatskij autonomes Gebiet

Ufa

die Republik Baschkortostan

Ulan-Ude

die Republik Burjatija

Wladiwostok

Gebiet Primorje

Woronesh

Gebiete Woronesh, Belgorod, Lipetsk

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Gerne vermitteln wir Ihnen neben einem Visum auch einen Flug nach Russland.

In diesem Land wird Russisch gesprochen. Wir empfehlen Ihnen den Wortschatztrainer Ruslanka.

Eine Übersicht über die übrigen Länder, für die wir unseren Visumservice anbieten, finden Sie hier:

  Land Visumsantrag als Word-Datei Visumsantrag als PDF-Datei Bitte beachten:
flagge russland Russland Visum Russland
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Visum Russland
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Einreise-
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flagge ukraine Ukraine Visum Ukraine
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Visum Ukraine
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Einreise-
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flagge weissrussland Weissrussland Visum Weißrussland
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Visum Weissrussland
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Einreise-
bestimmungen
china China Visum China
(Der Visumantrag kann hier als Word-Datei heruntergeladen werden.)
Visum China
(Der Visumntrag kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.)
Einreise-
bestimmungen Visum China
flagge israel Israel Visum Israel
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Visum Israel
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flagge Moldawien Moldawien Visum Moldau (Moldawien)
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Visum Moldau (Moldawien)
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flagge polen Polen Visum Polen
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Visum Polen
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Einreise-
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flagge armenien Armenien Visum Armenien
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Visum Armenien
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Einreise-
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flagge Georgien Georgien Visum Georgien
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Visum Georgien
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Einreise-
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flagge turkemnistan Turkmenistan Visum Turkmenistan
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Visum Turkemnistan
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flagge bulgarien Bulgarien Visum Bulgarien
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Visum Bulgarien
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Einreise-
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flagge flaggemongolei Mongolei Visum Mongolei
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Visum Mongolei
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Einreise-
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flagge iran Iran Visum Iran
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Visum Iran
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Einreise-
bestimmungen
flagge pakistan Pakistan Visum Pakistan
(Antrag als Word-Datei
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Visum Pakistan
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bestimmungen
visum russland
visum